Angepasst auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.04.2024.
§1

Firmenname

Der Name des Unternehmens ist Virtune AB (Publ). Das Unternehmen ist öffentlich.

§2

Sitz der Gesellschaft

Der Vorstand hat seinen Sitz in der Gemeinde Stockholm.

§3

Geschäftstätigkeit

Das Unternehmen soll als Finanzinstitut betrieben werden, das Investitionen und Assetmanagement für Investoren in Schweden und international auf dem globalen Kryptomarkt durch die Notierung von Finanzinstrumenten auf regulierten Märkten und multilateralen Handelsplattformen anbietet.

§4

Aktienkapital

Das Aktienkapital soll mindestens 500.000 SEK und höchstens 2.000.000 SEK betragen.

§5

Anzahl der Aktien

Die Anzahl der Aktien soll mindestens 6.000.000 und höchstens 24.000.000 betragen.

§6

Vorstand

Der Vorstand soll aus mindestens 3 und höchstens 8 Mitgliedern bestehen, mit mindestens 1 und höchstens 2 Stellvertretern.

§7

Abschlussprüfer

Für die Prüfung des Jahresabschlusses und der Rechnungen des Unternehmens sowie der Geschäftsführung des Vorstands und des CEO soll ein Abschlussprüfer ohne Stellvertreter ernannt werden.

§8

Einberufung der Hauptversammlung

Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung per Post und im Inrikes Tidningar (schwedisches Amtsblatt) sowie auf der Website des Unternehmens. Die Tatsache, dass eine Einladung erteilt wurde, wird im Svenska Dagbladet bekannt gegeben.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen das Unternehmen über ihre Teilnahme und etwaige Begleitpersonen bis spätestens zum in der Einladung angegebenen Datum benachrichtigen. Dieser Tag darf nicht auf einen Sonntag, Feiertag, Samstag, Mittsommerabend, Heiligabend oder Silvester fallen und nicht früher als der fünfte Arbeitstag vor der Versammlung liegen.

§9

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung soll jährlich spätestens sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres abgehalten werden.

Die folgenden Punkte sind bei der Jahreshauptversammlung zu behandeln:

  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Erstellung und Genehmigung der Stimmrechtsliste
  • Wahl von ein oder zwei Personen zur Protokollunterzeichnung
  • Feststellung, ob die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Vorlage des Jahresberichts und des Berichts des Abschlussprüfers
  • Beschlüsse
    • Genehmigung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz
    • Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Geschäftsführers
    • Verwendung des Gewinns oder der Verlusts des Unternehmens gemäß der beschlossenen Bilanz
  • Festsetzung der Vergütung für den Vorstand und die Abschlussprüfer
  • Wahl der Mitglieder des Vorstands und der Abschlussprüfer sowie etwaiger stellvertretender Direktoren
  • Sonstige Angelegenheiten, die gemäß dem schwedischen Aktiengesetz (2005:551) oder der Satzung auf der Hauptversammlung zu behandeln sind.
§10

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

§11

Vorkaufsrecht

Wenn eine Aktie von einem Aktionär an eine Person, die kein Aktionär des Unternehmens ist, übertragen wurde, haben die anderen Aktionäre das Recht, die Aktie einzulösen. Das Einlösungsrecht kann auch für eine kleinere Anzahl von Aktien als im Angebot enthalten ausgeübt werden. Der neue Eigentümer der Aktie muss den Vorstand des Unternehmens unverzüglich schriftlich über die Übertragung informieren. Er muss auch nachweisen, wie er das Eigentum an der Aktie erworben hat. Wenn die Mitteilung über die Übertragung einer Aktie erfolgt ist, muss der Vorstand jeden zur Einlösung Berechtigten unverzüglich benachrichtigen, dessen Postadresse dem Unternehmen bekannt ist. Der Vorstand fordert die zur Einlösung Berechtigten auf, ihre Einlösungsansprüche schriftlich beim Unternehmen spätestens zwei Monate nach der Mitteilung über die Übertragung an den Vorstand geltend zu machen.

Wenn mehrere zur Einlösung berechtigte Personen Ansprüche geltend machen, sollten alle Aktien, soweit möglich, proportional zu ihren vorherigen Beständen an Aktien im Unternehmen verteilt werden. Etwaige verbleibende Aktien werden vom Vorstand des Unternehmens durch Losentscheid oder auf Antrag eines zur Einlösung Berechtigten durch einen Notar verteilt.

Wenn eine zur Einlösung vorgesehene Aktie gegen Entgelt übertragen wurde, soll der Einlösungsbetrag dem Entgelt entsprechen, es sei denn, besondere Gründe erfordern etwas anderes. Der Einlösungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Festsetzung des Einlösungsbetrags zu zahlen.

Eine Klage in einer Vorkaufsangelegenheit muss innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem der Einlösungsanspruch beim Unternehmen geltend gemacht wurde, erhoben werden.

§12

Streitbeilegung durch Schiedsrichter

Im Falle eines Streits zwischen dem Unternehmen und dem Vorstand, einem Vorstandsmitglied, dem Geschäftsführer, dem Liquidator oder einem Aktionär, soll der Streit zur Beilegung an Schiedsrichter gemäß dem Gesetz (1999:116) über die Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen werden.